Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer,
Sie haben sich als Teilnehmer/in an der Verfassungsbeschwerde gegen
die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten angemeldet. Die
Verfassungsbeschwerde kann eingereicht werden, sobald das Gesetz
den Bundesrat passiert hat, vom Bundespräsidenten unterzeichnet
worden ist und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Damit
ist im Laufe des Monats Dezember zu rechnen.
Falls Sie sich bisher nur elektronisch registriert haben, die
schriftliche Vollmacht aber noch nicht ausgedruckt, ausgefüllt,
unterschrieben und abgeschickt haben, beachten Sie bitte, dass
Registrierungen und Vollmachten nur noch bis zum 19.11.2007
(Poststempel) angenommen werden. Ausdrucken können Sie die
erforderliche Vollmacht unter
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/52/70/ .
Falls Sie nicht mehr wissen, ob Sie die schriftliche Vollmacht schon
abgesandt haben, reichen Sie bitte eine (neue) Vollmacht ein. Wenn
Doppel vorliegen, schadet das nicht. Leider können wir zurzeit noch
nicht sagen, ob von einer bestimmten Person eine Vollmacht vorliegt
oder nicht. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen ab.
Wenn Sie Fragen haben, lesen Sie bitte die ausführlichen
Informationen auf
http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de nach.
Was Sie noch gegen die Vorratsdatenspeicherung unternehmen können,
erfahren Sie auf http://www.vorratsdatenspeicherung.de/ .
Mit freundlichem Gruß,
Patrick Breyer
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung