Guten Tag, Sven Wagner,
das Bundesverfassungsgericht hat am 02. März mit seinem Urteil die §§ 113a
und 113b des Telekommunikationsgesetzes – die sog. Vorratsdatenspeicherung –
für nichtig erklärt. Zu diesem uneingeschränkten Erfolg Ihnen und uns allen
meinen herzlichen Glückwunsch.
Wie geht es weiter? Was hat das Urteil an neuen Grundsätzen festgelegt?
Eine kurze Darstellung hierzu finden Sie ab dem 17.03.2010 auf meiner
Webseite www.Starostik.de.
Leider ist ab Beginn des Jahres eine neue riesige Datenkrake in Betrieb
gesetzt: ELENA, der elektronische Entgeltnachweis. Monat für Monat müssen
alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer,
Richter, Beamten und Soldaten an die „Zentrale Speicherstelle der Deutschen
Rentenversicherung“ senden. Dort werden sie fünf Jahre lang gespeichert,
angeblich um Bürokratie abzubauen.
Bei einem gemeinsamen Kongress von AK Vorrat, AK Zensur, CCC, FoeBuD e. V.
und weiteren Organisationen haben wir am 14.03.2010 beschlossen, gegen
diese neue Vorratsdatenspeicherung vorzugehen und eine
Massenverfassungsbeschwerde einzureichen. Die Beschwerde wird von
Rechtsanwalt Dominik Boecker, Fachanwalt für IT-Recht, und mir gemeinsam
erstellt.
Mit meinem Rundschreiben möchte ich Sie dazu einladen, sich an der
Beschwerde zu beteiligen. Die Zeit drängt außerordentlich, Sie haben nur 10
Tage Zeit, weil die Beschwerdefrist Ende dieses Monats abläuft. Alle
Einzelheiten erfahren sie hier: https://petition.foebud.org/ELENA
Mit freundlichen Grüßen
aus Berlin Ihr
Meinhard Starostik