Na es gibt ja doch noch Grundgesetz-lesende Menschen. Das Verfassungsgericht hat zwei Landesgesetze gestürzt, die der Polizei ein Autonummernscanning erlaubten. Logische Schlussfolgerung wäre auch ein Verbot der Vorratsdatenspeicherung – wir werden sehen.
Zitat Richter Papier: „Ein derartiger Grundrechtseingriff „ins Blaue hinein“ sei von der Verfassung verboten, erklärte Papier. Ansonsten könne „ein Gefühl des Überwachtwerdens“ entstehen, das zu „allgemeinen Einschüchterungseffekten“ der Bevölkerung führen könne.“
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,540719,00.htmlÂ
Wehrmutstropfen dabei: Da sich die Klagen einzelner Bürger nur auf zwei Bundesländer bezog wurden die Gesetzte in sechs anderen Bundesländern nicht als Verfassungswidrig erklärt. Aaaaaaber – für alle die immer schnacken: „Bringt doch nix wenn ich mich beschwere.“ – Die verfassungsklage bezog sich auf drei (3!) Bürger, einer davon aus Schleswig-Holstein – und diesem Bürger haben wir es zu verdanken, dass ein gesetz gekippt wird, und da sag bitte noch einer – Konstruktive Kritik/Beschwerde lohnt sich nicht!
Gegner gibt es natürlich auch zu genüge, meines erachtens vergessen diese aber immer das wir in unseren Grundgesetzen FREIHEITÂ stehen haben, und Freiheit impliziert halt NICHT KOMPLETTE SICHERHEIT. Ich bin da jedenfalls eindeutig für Ersteres.
Aktenzeichen: 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07 – Urteil vom 11. März 2008. Vollständiger Text der Entscheidung.
Zumindest offiziell … :-( ;)
Stellt sich mir da noch die Frage, wie es dann mit dem Tollhaus aussieht. Da werden die Nummernschilder auch gescannt und für die Abrechnung verwendet. Find ich dann schon interessant. Würde dann ja zumindest die Erweiterung des Systems auf die restlichen Autofahrer verhindern oder bin ich da gerade falsch?