Ich find es sehr fein, auch wenn es nur ein Teilerfolg unserer Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung ist finde ich es sehr schön, dass an wichtigen Stellen Menschen sitzen die das Grundgesetz noch als Grundgesetz auffassen und dies ähnlich interpretieren wie so manch anderer Mensch: „In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.„. Siehe zB :
Pressetext Bundesverfassungsgericht
Ja der Herr Papier hat wieder „mitgemischt“ … er wird mir immer sympathischer. ich mag eben Menschen die lesen können ;-)