Für alle, die der Werbung in ihrem Postkasten überdrüssig sind: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/05/eine-waffe-fr-werbemde/. Das Langericht Lüneburg hat entschieden , dass jede Postwursendung in das Recht auf informationelle Selbsbestimmung eingreift. „Dementsprechend stehe jedem Bürger frei, sich die weitere Zusendung von Massenbriefen zu verbitten und bei Verstößen dagegen zu klagen.“ schreibt Udo Vetter auf seiner Seite. – Insbesondere diese, in einer Plastiktüte eingehülte, Ansammlung von Werbemüll der Post ärgert mich auch schon seit Jahren. Da darf ich nämlich als gut erzogener Bürger den Müll noch trennen, bevor ich ihn entsorgen kann :-(
Link direkt zum Wortlaut des Urteils. Der Leitsatz daraus:
1. Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. 2. Postwurfsendungen, die der Empfänger erkennbar nicht wünscht, stellen stets eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG dar. 3. Für die Erkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens des Empfängers genügt eine entsprechende Mitteilung an das werbende Unternehmen, es besteht keine Pflicht zum Anbringen eines Aufklebers „Werbung – Nein danke“ auf dem Briefkasten.